DCS Touristik GmbH
Schulweg 2
95697 Nagel
Deutschland
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Für Flusskreuzfahrten
Für Verträge mit Unternehmern ( Wiederverkäufer)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
DCS-Touristik GmbH gelten nur für Verträge mit Unternehmen, Or-
ganisatoren, Körperschaften öffentlichen Rechts, Vereinen und nicht
gegenüber Endverbrauchern. Das Reisevertragsgesetz und die son-
stigen gesetzlichen Regelungen für Verträge über Reiseleistungen
mit Endverbrauchern fnden auf diese Verträge keine Anwendung.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ge-
schäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers,
welche DCS-Touristik nicht ausdrücklich anerkennt, sind für DCS-
Touristik unverbindlich, auch denn wenn DCS-Touristik ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht. Die nachfolgenden Bedingungen gelten
auch dann, wenn DCS-Touristik in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Auftaggebers die Bestellung des
Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
Für Verträge über sonstige Paketreiseveranstaltungen gelten ge-
sonderte Bedingungen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die
AGB der Firma DCS-Touristik GmbH für Reiseverträge mit Endver-
brauchern auf der Basis der Empfehlung des RDA, Internationaler
Bustouristikverband e.V.
1. Der Abschluss des Vertrages, Kabinenkontingent, Melde- und
Mitwirkungspfichten
a) Der Vertrag zwischen der Firma DCS-Touristik und dem Auftrag-
geber muss schriftlich unter Verwendung, der von der Firma DCS-
Touristik ausgereichten Formulare abgeschlossen werden. Sämtliche
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen,
schriftlichen Bestätigung der Firma DCS -Touristik.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom ursprünglichen
Angebot/Auftragsbestätigung ab, so ist die Firma DCS-Touristik 10
Tage an dieses neue Angebot gebunden. Dem Auftraggeber obliegt
es, dieses durch Rücksendung des bestätigten Angebotes/Auftrags-
bestätigung innerhalb der Frist anzunehmen.
c) Die Angebote von DCS-Touristik sind freibleibend und unverbind-
lich, es sei denn, dass DCS-Touristik die Angebote ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet hat.
d) DCS -Touristik stellt im Angebot/ in der Auftragsbestätigung ein
Rahmenkontingent zur Verfügung. Kabinen außerhalb Ihres Rah-
menkontingentes sind jederzeit auf Anfrage und nach Verfügbarkeit
buchbar. Die zur Verfügung gestellten Kabinen werden erst durch die
namentliche Meldung, in Schriftform zur entgültigen Buchung.
DCS - Touristik kann Kabinen, welche im Rahmen des Kontingentes
zur Verfügung gestellt wurden und nicht namentlich fest gebucht sind,
jederzeit anderweitig belegen.
e) Der Vertragspartner ist verpfichtet zur Erfüllung der notwendigen
Hafenformalitäten jede eingehende Buchung mit Personaldaten
(Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Pass- bzw.
Personalausweisnummer und Kabinenkategorie) zu melden.
f) An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen
Unterlagen behält sich DCS-Touristik ihre Eigentums-Urheber- sowie
sonstigen Schutzrechte vor.
Der Auftraggeber darf diese nur mit der schriftlichen Einwilligung
von DCS-Touristik an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob
DCS-Touristik diese als vertraulich gekennzeichnet hat.
2. Zahlung des Reisepreises
a) Nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung von EURO
125,-- bis zu einem Auftragswert von 5000,00 EURO und EURO
250,00 bei einem Auftragswert ab 5.000,00 EURO zu leisten, sofern
nicht eine höhere Anzahlung vereinbart wurde, welche jedoch 10 %
des Gesamtauftragswertes nicht übersteigen darf.
b) Bis 90 Tage vor Reiseantritt wird eine A-Conto-Zahlung über
40 % des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Der Rech-
nungsbetrag basiert auf der aktuell und namentlich gebuchten
Teilnehmerzahl.
c) Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Rech-
nungsstellung zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung,
kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem Konto der DCS-
Touristik GmbH an.
Erhöht sich der Auftragswert durch nachträgliche, zusätzliche vom
Auftraggeber gewünschte Leistungen, so werden diese gesondert
in Rechnung gestellt.
d) Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders ausgewiesen in
EURO. Bei den Arrangementpreisen handelt es sich um solche, in
denen keine Provision enthalten ist. Sie sind gültig entsprechend der
jeweils gebuchten Reiseleistung laut Auftragsbestätigung.
Ebenso werden keine Provisionen auf fakultativ angebotene Aus-
fugsleistungen gewährt.
e) Sofern die Kurtaxe nicht in den Leistungen in der Auftragsbestä-
tigung inkludiert ist, muss diese vor Ort am Reiseziel durch den
Auftraggeber entrichtet werden.
f) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die
gesetzlichen Regelungen.
g) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt , von DCS -
Touristik anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3. Leistungen
a) Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus unseren Angebo-
ten/Reisebestätigungen.
b) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
c) Die von der Firma DCS-Touristik in der Leistungsbeschreibung
angegebene touristische Einstufung der Unterbringung der Rei-
seteilnehmer auch an Bord, bezieht sich auf die landestypische
Klassifzierung
d) Die inkludierten und fakultativen Ausfugsprogramme sind Be-
standteil der je nach Angebot/Auftragsbestätigung von DCS-Touristik
zu erbringenden Leistung.
4. Preisänderungen
a) Erhöhen sich innerhalb eines Zeitraumes von mehr als vier
Monaten, ab dem Vertragschluss für DCS-Touristik die Beschaf-
fungskosten, der dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungen, so ist
DCS-Touristik berechtigt den Preis der vertraglich vereinbarten Lei-
stungen angemessen, zu erhöhen, nach den Grundsätzen von Treu
und Glauben und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen
der Auftraggeber. Erhöht sich der Preis nach Vertragsabschluss
innerhalb des o. g. Zeitraumes um mehr als 5 % bezogen auf den
Gesamtpreis, so steht dem Auftraggeber das Recht zum unentgeltli-
chen Rücktritt vom Vertrag zu. Zu den Beschaffungskosten gehören
auch Veränderungen des Wechselkurses, Beförderungs- und/oder
Treibstoffkosten, sowie gestiegene Energiepreise.
b)Außerdem ist die Firma DCS-Touristik verpfichtet, den Kunden
unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund über eine beab-
sichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren.
5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss not-
wendig werden und von DCS - Touristik nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der vereinbarten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Die Firma DCS-Touristik ist verpfichtet, den Auftraggeber über
jegliche Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich zu
unterrichten. Im Falle einer erheblichen Änderung, welche den
Gesamtzuschnitt der Reise ändern würde, kann der Auftraggeber
vom Vertrag zurücktreten.
c) Änderungen im Programmablauf/ Fahrplan durch verlängerte bzw.
verkürzte Liegezeiten, Veränderungen im Ablauf/ bei Besichtigungen
bleiben DCS-Touristik vorbehalten. Aufgrund nicht vorhersehbaren
Hoch- und Niedrigwassers - also höherer Gewalt- bzw. Verzögerun-
gen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten kann eine Änderung
des Verlaufs notwendig werden. Im äußersten Fall werden für
unpassierbare Flussstrecken andere verfügbare und geeignete
Transportmittel eingesetzt. Evtl. können dadurch bestimmte Pro-
grammpunkte nicht besichtigt werden. Der Wechsel auf ein anderes
Schiff bleibt der DCS-Touristik GmbH vorbehalten.
6. Rücktritt bzw. Kündigung durch die Firma DCS-Touristik
Die Firma DCS-Touristik kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Vertrag kündigen.
Wenn der Auftraggeber die Durchführung des Vertrages ungeachtet
einer Abmahnung der Firma DCS-Touristik nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die so-
fortige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund gerechtfertigt
ist. Kündigt die Firma DCS-Touristik, so behält sie den Anspruch
auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen verlangt, einschließlich der ihr von Lei-
stungsträgern gutgebrachten Beträge. DCS behält sich das Recht
vor, einen Schadensersatzanspruch gegen Nachweis im Falle der
notwendigen sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund geltend zu
machen, wobei dem Auftraggeber das Recht zusteht, nachzuweisen
dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung, welche dem Vertrag
zugrunde liegt, für die Leistung insgesamt oder Teile der Leistung
eine Mindestteilnehmerzahl ergibt und diese nicht erreicht wird, hat
DCS-Touristik GmbH das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.
7. Rücktritt des Auftraggebers - Stornobedingungen
Soweit zwischen dem Auftraggeber und DCS-Touristik nichts
anderes vereinbart ist, gelten für Rücktritte des Auftragsgebers
folgende Regelungen:
Bis 90. Tage vor Reisebeginn kann der Auftraggeber kostenfrei von
dem Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt nach diesem Termin kann DCS - Touristik eine
angemessene Entschädigung wie folgt verlangen:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 15 % des Arrangementpreises
b) bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % des Arrangementpreises
c) bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Arrangementpreises
d) bis 22 Tage vor Reiseantritt 50 % des Arrangementpreises
e) ab 21 Tage vor Reiseantritt 70 % des Arrangementpreises
f) ab 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Arrangementpreises
Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass
DCS-Touristik kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen
Rücktrittserklärung bei der Firma DCS-Touristik
c) Reiseteilnehmergebundene Kosten für nicht übertragbare Lei-
stungen wie z. B. Visakosten, sind in der Entschädigungspauschale
im Stornierungsfall nicht enthalten und werden durch Nachweis von
DCS-Touristik gegenüber dem Auftraggeber gesondert berechnet.
8. Änderungen auf Verlangen des Auftraggebers
a) Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen
oder Umbuchungen, so kann die Firma DCS-Touristik ein Bearbei-
tungsentgelt von 25,-- EURO pro Änderung je Auftrag verlangen,
soweit nicht ein Anspruch auf eine höhere Entschädigung nach-
gewiesen wird.
9. Ersatzteilnehmer
a) Der Auftraggeber kann bis zum Antritt der Reise Ersatzteilnehmer
stellen , sofern die Ersatzteilnehmer den Reiseerfordernissen genü-
gen und der Teilnahme des/der Ersatzteilnehmer nicht gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, z. B.
bei Flug- und Fährverbindungen.
b) Die durch die Teilnahme des Ersatzteilnehmer(s) entstehenden
Mehrkosten, z. B. Visa- und Ticketgebühren sowie Namensände-
rungen bei Flugreisen, höchstens jedoch pro Ersatzteilnehmer
EURO 75,--, kann die Firma DCS-Touristik dem Auftraggeber in
Rechnung stellen.
10. Reiseabbruch
Nimmt der Auftraggeber trotz gegebener Möglichkeit einzelne Lei-
stungen nicht in Anspruch, ohne dass dieses von DCS-Touristik zu
vertreten ist, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Dieses gilt auch für einen von DCS-Touristik nicht zu vertretenden
Abbruch der Reise.
Die Absicherung des Risikos des Nichtantrittes der Reise einzelner
Reiseteilnehmer des Auftraggebers bzw. die Absicherung des vorzei-
tigen Abbruches der Reise aus nicht von DCS-Touristik vertretenden
Gründen obliegt dem Auftraggeber bzw. dessen Reiseteilnehmern.
11. Kündigung in Folge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art
durch nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte,
Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung
von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle nach Reisebeginn
berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Im Fall der Kündigung kann die Firma DCS-Touristik für erbrachte
oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine zu bemessende
Entschädigung verlangen.
12. Haftungsbeschränkung bei zubuchbaren Leistungen anderer
Leistungserbringer vor Ort
a) Die Firma DCS-Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen
oder Mängel, die bei vor Ort zubuchbaren Leistungen auftreten und
ausdrücklich als Fremdleistung gelten. Das gilt insbesondere für
Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.
13. Mängelansprüche, Schadensersatz, Haftungsausschluss,
Verjährung
a) Bei berechtigten Mängelansprüchen ist DCS-Touristik unter
Ausschluss der Rechte des Auftraggebers, von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Preis herabzusetzen (Minderung), zur
Nacherfüllung verpfichtet, es sei denn, dass DCS-Touristik auf
Grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacher-
füllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist
zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach der
Wahl des Auftraggebers in der Beseitigung des Mangels oder in
dem Angebot einer Ersatzleistung bestehen. Für den Fall, dass die
Nacherfüllung fehlschlägt kann der Auftraggeber die Herabsetzung
des Preises (Minderung) verlangen oder von dem Vertrag zurücktre-
ten. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht
des Auftraggebers zur Geltendmachung weiterer Schadenseratz-
ansprüche bleibt hiervon unberührt. Die Mängelansprüche des
Auftraggebers verjähren ein Jahr nach dem vertraglichen Ende der
Reiseleistung. Der Auftraggeber ist verpfichtet Mängelansprüche
bezüglich der Reiseleistung unverzüglich, spätestens jedoch inner-
halb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reiseleistung
gegenüber der DCS-Touristik GmbH anzuzeigen. DCS Touristik
GmbH weist darauf hin, dass Kreuzfahrtschiffe letztendlich auch
Transportmittel sind und dadurch bedingte typische Eigengeräusche
und Vibrationen, Motorengeräusche und Geräusche der Klimaanlage
haben, die üblich und nicht vermeidbar sind. Diese Bauartbedingten
und technisch begründeten möglichen
Erscheinungen stellen keinen Mangel dar.
DCS-Touristik haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungs-
beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pfichtverletzung von DCS-Touristik, unseren gesetz-
lichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Für Schäden, welche hiervon nicht erfasst sind und die auf vor-
sätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist
von DCS-Touristik, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil-
fen von DCS beruhen, haftet DCS-Touristik nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzleistung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt, soweit DCS-Touristik, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Für alle gegen
die DCS-Touristik GmbH gerichteten Schadensersatzansprüche, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet DCS-
Touristik GmbH bei Sachschäden bis EURO 4.100,--, übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind. Diese Haftungs-
höchstbeträge gelten jeweils je Mitglied der Gruppe und Reise. Die
vertragliche Haftung von DCS-Touristik GmbH ist für Schäden, die
nicht Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Auftragsgebers
weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig herbeigeführt wurde.
c) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechts-
natur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt
insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung
von DCS-Touristik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung Ihrer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d) Schadensersatzansprüche des Auftaggebers wegen einer man-
gelhaften Leistung verjähren ein Jahr nach dem vertraglichen Ende
der Reiseleistung. Das gilt nicht für den Fall, dass von DCS-Touristik,
ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verschul-
deten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
oder wenn DCS-Touristik, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn die einfachen Erfüllungs-
gehilfen von DCS-Touristik vorsätzlich gehandelt haben.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) DCS wird den Auftraggeber über wichtige Änderungen der in der
Reisebeschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor
Antritt der Reise informieren. Die Firma DCS-Touristik haftet auch
nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Auftraggeber
die Firma DCS -Touristik mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass die Firma DCS-Touristik die Verzögerung zu vertreten
hat. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller für die Durchfüh-
rung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder vom Auftraggeber oder seines
Kunden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das
Verschulden des Auftraggebers nicht rechtzeitig erteilt werden, so
dass der Teilnehmer deshalb an der Reise verhindert ist, übernimmt
die Firma DCS-Touristik hierfür keinerlei Haftung.
15. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirk-
samkeit aller Bedingungen zur Folge.
16. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
(einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtlicher sich
zwischen DCS-Touristik und dem Auftraggeber sich ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen DCS-Touristik und dem Auftragge-
ber geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz von DCS-Touristik.
DCS-Touristik ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem
Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Recht.
17. Sonstiges
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfeh-
lern in unserer Korrespondenz etc. bleibt vorbehalten.
18. Sitz der Gesellschaft
DCS-Touristik GmbH
Schulweg 2 - D/ 95697 Nagel
Tel. 09236-92100 - Fax. 09236-92199
Stand Juni 2009